
Alltagsbegleitung
Betreuung, Entlastung und Begleitung im Rahmen
der Pflegeversicherung § 45 b SGB XI
Wir bieten Ihnen aufsuchende und begleitende Hilfen!
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
Der Umfang richtet sich nach dem Hilfebedarf und den individuellen Bedürfnissen der Klienten.
Leistungsübersicht der Alltagsbegleitung
- Gespräche
- Wäschepflege
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Begleitung bei Behördengängen
- Begleitung bei Arztbesuchen, beim Einkaufen, etc.
- Konzertbesuche
- Haustierpflege
- Musizieren
- Gesellschaftsspiele
- Vorlesen
- Kreatives Gestalten/ Malen
- Freizeitgestaltung
- Begleitung bei Spazieren und Sport
- und vieles mehr…
Für weitere Informationen oder Fragen, wenden Sie sich gerne an die vertretende Pflegedienstleitung:
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Für den Raum Zeven:
Claudia Hesse
Mobil 0171 3295 960
E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -
Für den Raum Rotenburg und Bremervörde:
Anja Kücks
Mobil 0171 5023 226
E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wie bekomme ich die Alltagsbegleitung?
Nachdem bei Ihnen ein Pflegegrad durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wurde, können sie die Leistungen der Alltagsbegleitung beziehen.
Der Entlastungsbeitrag beträgt bei allen Pflegegraden 125 €. Eine Geldumwandlung ist nicht möglich.
Wer sind die Mitarbeiter?
Die Alltagsbegleitung besteht aus einem multiprofessionellen Team, wie zum Beispiel:
Pflegedienstleitung, Pflegeassistenten und Krankenschwestern.
IHRE persönliche AlltagsbegleiterInnen lernen Sie in einem persönlichen Gespräch kennen, denn uns ist es wichtig, dass sie eine vertraute Basis mit- und zueinander finden. Koordiniert wird die Alltagsbegleitung von unserer Pflegedienstleitung vor Ort, damit sie einen festen und direkten Ansprechpartner haben.
Wer bezahlt das Angebot?
Das Angebot ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
